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Ein geerbtes Haus verkaufen

Posted by admin on 4. Februar 2023
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Beim Verkauf einer Immobilie, die man geerbt hat, gibt es in Deutschland einige Besonderheiten, auf die man achten sollte. Einige davon sind:

Erbschaftsteuer: Der Verkauf einer geerbten Immobilie unterliegt in Deutschland der Erbschaftsteuer. Diese muss vom Erben gezahlt werden, bevor die Immobilie verkauft werden kann.

Nachlassinsolvenz: Wenn der Nachlass des Verstorbenen überschuldet ist, muss ein Nachlassinsolvenzverfahren durchgeführt werden, bevor die Immobilie verkauft werden kann.

Erbengemeinschaft: Wenn die Immobilie von mehreren Erben geerbt wurde, müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen.

Pflichtteilsansprüche: Wenn es sogenannte Pflichtteilsberechtigte gibt, müssen diese vor dem Verkauf der Immobilie befriedigt werden.

Wohnrecht: Wenn der Verstorbene ein Wohnrecht an der Immobilie hatte, muss dieses vor dem Verkauf aufgehoben werden.

Mietverhältnisse: Wenn die Immobilie vermietet ist, müssen die Mietverhältnisse gekündigt oder übertragen werden, bevor die Immobilie verkauft werden kann.

Grundbucheinträge: Es müssen eventuelle Einträge im Grundbuch, wie zum Beispiel Lasten und Belastungen, gelöscht werden, bevor die Immobilie verkauft werden kann.

Versicherungen: Es müssen alle Versicherungen, die auf die Immobilie laufen, überprüft und ggf. angepasst werden, bevor der Verkauf erfolgt.

Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit einem Notar oder einem Anwalt berät, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte richtig durchgeführt werden und dass man als Erbe keine Haftungsrisiken eingeht.

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